Start Rasenroboter-Insights Sonn- und Feiertage: darf der Rasenroboter fahren?

Sonn- und Feiertage: darf der Rasenroboter fahren?

Mähroboter sind eine praktische Lösung, die das nervige Rasenmähen vollautomatisch übernehmen. Doch dürfen sie auch an Sonn- und Feiertagen genutzt werden? Das ist eine Frage, die natürlich sehr viele Besitzer beschäftigt. Zumindest die, die unmittelbare Nachbarn haben. In diesem Artikel klären wir, welche Regelungen gelten und was es zu beachten gibt.

Sonn- & Feiertage: Rasenroboter

Mähroboter arbeiten von allein und navigieren durch den Garten, wobei sie den Rasen gleichmäßig schneiden und bei niedrigem Akkus sogar von selbst zur Ladestation zurückkehren. Dank hochmoderner Technik sind sie in der Lage, auch große Gärten, sogar ganze Fußballfelder oder Golfanlagen, automatisch zu mähen. Sie sind zudem mit vielen Sensoren bestückt, die Hindernisse erkennen, und können so Schäden und Verletzungen vermeiden. Dennoch ist es immer ratsam, den Roboter nicht aus den Augen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Unfälle mit Kindern, Haustieren oder Wildtieren passieren.

Laut Lärmschutzverordnung ist der Betrieb lauter Maschinen an Sonn- und Feiertagen untersagt. Die Regelung soll die Ruhezeiten sicherstellen und betrifft hauptsächlich normale (manuelle) Rasenmäher und andere laute Gartengeräte wie Freischneider. Mähroboter hingegen arbeiten teils (aber nicht immer) deutlich leiser, was sie theoretisch von solchen Vorschriften ausnimmt. Wichtig ist jedoch, dass die gesetzlichen Ruhezeiten, insbesondere die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, eingehalten werden, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.

Den Mammotion Yuka mit Sweeper-Kit aus dem aktuellen Testvideo von uns, den sollte man an Sonn- & Feiertagen also nicht fahren lassen, da speziell die Kehrfunktion deutlich oberhalb der 50 dB liegt. Mit gemessenen rund 70 dB liegt sie weit über den erlaubten 50, was Ärger mit den Nachbarn gewissermaßen garantiert. Die reine Mähfunktion ist dagegen deutlich leiser und auch an Sonn- und Feiertagen nicht störend. Soll heißen: Mähen – JA, Aufsammeln – NEIN.

50 dB nicht überschreiten

Laut der Verordnung dürfen Mähroboter theoretisch also auch an Sonn- und Feiertagen betrieben werden, sofern sie einen Schallpegel von 50 dB nicht überschreiten. Regionale Unterschiede können diesbezüglich allerdings bestehen, weshalb es ratsam ist, sich bei der örtlichen Gemeinde über die spezifischen Regelungen zu informieren. Die können nämlich von den allgemeinen Vorschriften abweichen und strengere Bestimmungen enthalten.

Wenn der Mähroboter leise genug ist, kann er also immer eingesetzt werden. Bei älteren und lauteren Geräten sollte man dagegen die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr, und die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe muss ebenfalls beachtet werden. Die Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr wird kommunal geregelt und kann daher variieren. Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten die örtlichen Ruhezeiten respektiert werden.

bis zu 5.000 EUR Strafe

Sollten im eigenen Bundesland oder in der Gemeinde zusätzliche Regelungen gelten, die den Einsatz von Mährobotern an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten einschränken, müssen diese natürlich beachtet werden. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen, die je nach Schwere bis zu 5.000 EUR betragen.

Und auch eine offene Kommunikation mit den Nachbarn kann helfen, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist zudem sinnvoll, in ein besonders leises Modell zu investieren, um den Lärmpegel gering zu halten. So lassen sich Beschwerden vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben sicherstellen. Deshalb gebe ich in jedem Bericht stets die dB des jeweiligen Gerätes an.

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